Whistleblowing nach EU-Richtlinie
Wenn Sie rechtskonform zur neuen EU-Richtlinie sein wollen, müssen Sie in Ihrem Unternehmen Whistleblowing-Verfahren schaffen.
Wir beraten Sie bei der Frage, welches Verfahren das beste ist und mit dem geringsten Pflegeaufwand zukunftsbeständig bleibt.
RA Dr. Stumper ist seit vielen Jahren Referent für das Thema „whistleblowing“. In seinem Lehrbuch zum Datenschutz ist es ebenfalls ein fester Bestandteil. Verschiedenste rechtskonforme Whistleblowing-Abläufe wurden mit diesem know-how in Unternehmen integriert.
Datenschutz-Auditing
Viele Ihrer Verfahren werden irgendwann einmal implementiert, aber danach läuft es nach dem Moto „never change a running system“.
Doch das Datenschutzrecht und die Anforderungen an Datensicherheit entwickeln sich täglich weiter und überholen Sie, wenn Sie nicht ständig am Ball bleiben.
Daher sollten Sie auf Ihrer Agenda an folgenden Stellen Häkchen vorfinden:
- Implementierung und/oder regelmäßige Prüfung Ihrer Verfahren zum Einsatz von IT-Systemen
- Implementierung und/oder regelmäßige Prüfung Ihrer nicht-digitalen Verfahren z.B. zu Whistleblowing oder betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM).
- Implementierung oder regelmäßige Prüfung von Arbeitsverträgen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen auf Aktualität und Konformität mit Datenschutz und Compliance.
Firstdigi stellt mit seinen juristischen und technischen Fachleuten für Sie sicher, dass an diesen Stellen alles in Ordnung ist.