Die gesetzlichen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen sind nicht hoch. Umso besser, wenn Sie wissen, dass Sie Kompetenz einkaufen, die weit über diesen Anforderungen angesiedelt ist.
- Dr. Stumper und sein Team gewährleisten das jeden Tag durch einen Sorgfaltsmaßstab, der anwaltlichem Standesrecht entlehnt und damit top ist.
- Und ganz nebenbei können Sie noch von der in diesem Marktsegment sehr seltenen Kompetenz profitieren, Ihre arbeitsrechtlichen, insbesondere kollektivrechtlichen Anliegen (Betriebsvereinbarungen) sauber abzubilden.

Für Betriebs- und Personalräte
Und speziell für Betriebs-/und Personalräte bieten wir eine dauerhafte Servicelösung an – ganz gleich, ob das Gremium sich für einen eigenen Datenschutzbeauftragten i.S.d. DSGVO entschieden hat oder für einen sog. Sonderbeauftragten.
Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach.
